Aktuelles

Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs für die Gemeinde Neuler

Verbesserungen und Anpassungen seit dem 13.12.2021 bei allen Linien der Fa. Weis Reisen

Weiterlesen …


Neue Corona-VO ab 03.11.2021

Seit 03. November 2021 gilt die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg, denn das Landesgesundheitsamt hat eine Warnstufe ausgesprochen. 

Welche Auswirkungen hat die Warnstufe auf den touristischen Busreiseverkehr / Mietomnibusverkehr?

  • zunächst gilt: Das 2G-Optionsmodell, mit welchem Busreisen und Mietomnibusverkehre ohne Maske für die Reisegäste und das Fahr- und Begleitpersonal möglich ist, sofern alle Personen im Bus geimpft oder genesen sind, ist nicht mehr anwendbar. Es besteht daher wieder grundsätzlich eine generelle Maskenpflicht für alle Reisegäste; auch der Fahrer/die Fahrerin muss eine Maske tragen, außer die erste Sitzreihe hinter dem Fahrerplatz bleibt frei. Anmerkung: Das Sozialministerium Baden-Württemberg prüft aktuell auf Drängen des WBO, ob das 2G-Optionsmodell auch auf die Warnstufe übertragen werden kann. Vor Außerkrafttreten der aktuellen CoronaVO, also vor dem 24. November, wird es hierzu jedoch vermutlich keine Entscheidung geben.
  • Ungeimpfte und nicht-genesene Personen müssen für die Teilnahme an einer touristische Busreise bzw. einem Mietomnibusverkehr ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen. Die Testung darf nicht länger als 48 Stunden zurückliegen. Selbsttests oder Antigen-Schnelltests sind nicht ausreichend.
  • Ausnahmen von der PCR-Testnachweispflicht bestehen insbesondere für Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden, für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (Nachweis durch ärztliche Bescheinigung erforderlich) und für Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen. In all diesen Fall reicht die Vorlage eines negativen Selbst- (Durchführung nur unter Aufsicht) oder Antigen-Schnelltests bzw. die Vorlage eines Schulausweises aus.

 

Sind Schülergruppen von der PCR-Testnachweispflicht ausgenommen?

Ja. Denn: Schülerinnen und Schüler werden mehrmals in der Woche im Rahmen des Schulbesuches getestet. Sie werden daher geimpften und genesenen Personen gleichgestellt. Als Nachweis kann insbesondere der Schülerausweis vorgelegt werden; ein zusätzlicher Corona-Test ist nicht erforderlich (abgesehen von den Ferienzeiten, denn in diesen werden durch die Schule keine Selbst- oder Antigen-Schnelltests durchgeführt).

 

Welche Auswirkung hat die Warnstufe auf bereits gebuchte bzw. geplante Reisen / Beförderungsleistungen?

Wir als Reiseveranstalter bzw. Beförderungsunternehmer werden Sie gerne telefonisch bzw. vor Antritt einer Reise auch schriftlich über die Änderung der Corona-Auflagen informieren. In diesem Zusammenhang ist zu beachten: Sofern ein Reisegast von der Reise zurücktreten möchte, weil er keinen negativen PCR-Testnachweis erbringen kann oder nicht erbringen möchte, besteht in der Regel kein kostenloses Rücktrittsrecht.Wir werden aber immer eine Einzelfallprüfung vornehmen, um eine Lösung zu finden. Für Eintrittskarten gilt jedoch keine Rücknahme bzw. Rückerstattung, es sei denn, diese kann von uns noch weiterverkauft werden.

 

Was gilt für Reisegruppen, die sich mit Ausruf der Warnstufe bereits am Zielort befinden?

Grundsätzlich gelten die mit der Warnstufe verbundenen Einschränkungen auch für bereits gebuchte bzw. geplante Reisen / Beförderungsleistungen. Da in diesem Fall die Reise jedoch begonnen hat und nach den am Anfahrtstag geltenden Corona-Auflagen durchgeführt wird, gelten für die Rückreise die (verschärften) Auflagen im Zusammenhang mit der Warnstufe nicht. Für die Rückreise wäre insbesondere ein negativer PCR-Testnachweis daher für einen ungeimpften und nicht-genesenen Reisegast nicht zwingend erforderlich. Unabhängig davon sind die Einreisebestimmungen für Deutschland zu beachten, sofern die Rückreise aus dem Ausland erfolgt.

 

Ihre Gesundheit und die unserer Mitarbeiter liegt uns sehr am Herzen, daher geben wir alles für ein umfangreiches Hygienekonzept. In allen Reisebussen haben wir Anti-Virale-Hochleistungsfilter eingebaut. Die gesamte Luft im Innenraum der Reisebusse wird ständig ausgetauscht, so dass innerhalb von höchstens 5 Minuten ein kompletter Luftaustausch im Bus erfolgt. Für alle Mitreisenden im Bus ist derzeit das Tragen einer medizinischen Maske oder FFP2-Maske vorgeschrieben, es sei denn, wir dürfen das 2G-Opitionsmodell anwenden. 

Wir werden Sie bei der Buchung einer Reise darüber informieren. 

Gerne können Sie sich auch nochmal alles in Ruhe in der Rubrik "Hygienekonzept" durchlesen. Bitte beachten Sie, dass bei einer aktuell gültigen Warnstufe die 3G-Regel nur mit einem gültigen PCR Test gilt. 

Sorglos Reisen

Falls das Coronavirus die Reise zum gewünschten Reiseziel unsicher macht und entsprechende Reisehinweise seitens des Auswärtigen Amtes vorliegen, können Sie die Reise bis wenige Tage vor der Abreise kostenlos stornieren.

Wir freuen uns auf Sie!

 

Familie Weis mit dem gesamten Team

Weiterlesen …


Unser neuer 4**** Fernreiseomnibus

Seit 27.02.2020 bereichert unser neuer Bus unseren Fuhrpark!

Weiterlesen …


Neuer Fortschritt im Fuhrpark

Wenn wir über den Omnibus der Zukunft nachdenken, denken wir dabei zuallererst an Sie. Dabei geht es uns um Komfort und Sicherheit, aber auch um Effizienz und Nachhaltigkeit.

Weiterlesen …


Neuer Fahrradanhänger

Fahrräder und E-Bikes verladen war noch nie so einfach wie mit unserem neuen Fahrradanhänger.

Weiterlesen …


Wir in sozialen Netzwerken

facebook.com/WeisReisen
plus.google.com

Newsletter

Lassen Sie sich regelmäßig von uns zu aktuellen Reiseangeboten informieren.

Zur Anmeldung...

Ihr Draht zu uns

Weis Reisen GmbH
Siemensstraße 19
73491 Neuler

Tel.: (+49) 7961/579 28-50
Fax.: (+49) 7961/579 28-55
Mobil: (+49) 151 167 844 47
E-Mail: info@omnibus-weis.de